Im Folgenden haben wir Antworten auf häufig gestellt Fragen (FAQs) für Sie zusammengestellt.
Ihre Frage ist nicht dabei? Oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann sind wir natürlich auch gerne persönlich, telefonisch unter 08221 - 930 10 10 oder per E-Mail für Sie da!
Alle Ehrenamtlichen sollten in ihrem Engagement versichert sein. Dies ist in der Regel Sache der Einrichtungen, in denen sie Ihr Ehrenamt ausüben. Bitte fragen Sie, sofern Sie hierüber keine Informationen besitzen, auf jeden Fall bei Ihrer Einrichtung nach.
Freiwillige, die in den Projekten des Freiwilligenzentrums STELLWERK engagiert sind, z. B. Schülerpaten sind grundsätzlich beim STELLWERK haftpflicht- und unfallversichert.
Sie sind NICHT in einer Einrichtung, sondern in einer "losen Zusammenkunft", z.B. Nachbarschaftshilfe engagiert und es existiert auch kein Träger (soziale Einrichtung, Verein etc.)? In diesem Fall greift die Bayerische Ehrenamtsversicherung.
Sobald ein Träger vorhanden ist, greifen die Versicherungen des Trägers. Der Träger ist verpflichtet, seine Ehrenamtlichen zu versichern. Deshalb an dieser Stelle nochmals der Hinweis: Bitte fragen Sie diesbezüglich auf jeden Fall in Ihrer Einrichtung nach!
Für die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist keine Anmeldung erforderlich. Sie greift "nachrangig". Dies bedeutet: Wenn Sie selbst eine Haftpflichtversicherung besitzen, die das Ehrenamt nicht explizit ausschließt oder Ihr Ehrenamt an einen Träger angegliedert ist, würde im Bedarfsfall erst die Versicherung des Trägers bzw. Ihre eigene Versicherung greifen.
Nähere Infos zur Bayerischen Ehrenamtsversicherung finden Sie hier:
Das Freiwilligenzentrum STELLWERK verlangt beim Einsatz mit Kindern und Jugendlichen grundsätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis. Dies dient sowohl dem Schutz der Kinder und Jugendlichen als auch dem der Ehrenamtlichen. Auch in anderen Projekten mit Kindern und Jugendlichen wird ein solches Führungszeugnis verlangt. Das Führungszeugnis ist für Ehrenamtliche kostenlos erhältlich, sofern es für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit notwendig ist. Bitte sprechen Sie uns an! Selbstverständlich informieren wir auch Einrichtungen, die nähere Auskünfte über die Abwicklung/den Antrag des Führungszeugnisses benötigen.
Jede Einrichtung ist in der Regel in der Lage und gerne bereit, Ihnen ein Zeugnis oder eine Bestätigung über Ihr Ehrenamt auszustellen, wenn Sie dies z.B. für Ihren beruflichen Werdegang benötigen.
Sollte dies einmal nicht machbar sein, sind wir auch hier Ihr Ansprechpartner.
Besonders für Jugendliche und Wiedereinsteiger in den Beruf ist eine solche Bestätigung empfehlenswert und kann sehr hilfreich sein.