Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen zu können?
Überdies erhalten die Ehrenamtskarte auf Antrag:
Anspruch auf die goldene Ehrenamtskarte haben:
Die Teilnahmebedinungen finden Sie hier: Teilnahmebedingungen Bayerische Ehrenamtskarte
Ab sofort können Ehrenamtliche selbst, der Verein, der Verband oder die Kommune einen Antrag auf Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte beim Freiwilligenzentrum STELLWERK stellen. Der Verein oder die Organisation, für die der oder die Ehrenamtliche tätig ist, bestätigt die Angaben auf dem Antragsformular.
Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten - erhalten automatisch die goldene Ehrenamtskarte.
Freiwillige Feuerwehr - Die Antragsstellung erfolgt überwiegend per Sammelantrag über die Kommandanten in Abstimmung mit dem Kreisbrandrat. Entsprechende Anträge sind natürlich auch über Herrn Strohdeicher vom Freiwilligenzentrum STELLWERK erhältlich.
Bitte beachten Sie:
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die persönlichen Daten, die Sie dem Freiwilligenzentrum STELLWERK zur Beantragung der Ehrenamtskarte übermitteln, werden von uns intern gespeichert. Ihre Daten werden nicht an Dritte (z.B. Akzeptanzpartner) weitergegeben. Einzige Ausnahme - siehe auch Hinweis im Antragsformular - ist das Land Bayern.