Voraussetzungen / Antrag

Voraussetzungen

Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen zu können?

  • Sie sind seit mindestens zwei Jahren im bürgerschaftlichen Engagement gemeinwohlorientiert aktiv (z.B. für Ihren Verein, in einer sozialen Einrichtung usw.).
  • Ihr Engagement umfasst durchschnittlich mindestens 5 Std. pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Std. jährlich.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Überdies erhalten die Ehrenamtskarte auf Antrag:

  • Inhaber einer Juleica erhalten auf Antrag ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte. Als Nachweis genügt die Kopie der Juleica.
  • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestensabgeschlossenem Basismodul der Modularen Truppausbildung (MTA
  • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
  • Personen, die einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischem Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)
     
  • Reservisten, die regelmäßig aktiven Wehrdienst bei der Bundeswehr leisten indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren

 

Anspruch auf die goldene Ehrenamtskarte haben:

  • Ehrenamtliche, die seit 25 Jahren oder länger mind. 5 Std. pro Woche freiwillig engagiert sind.
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Auszeichnung für eine mind. 25- oder 40-jährige aktive Dienstzeit nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben.
  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
     
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst bei der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservistendienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehörioger eines Bezirks-oder Kreisverbindungskommandos waren

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedinungen finden Sie hier: Teilnahmebedingungen Bayerische Ehrenamtskarte

 

Teilnahmebedingungen Bayerische Ehrenamtskarte
Teilnahmebedingungen Bayerische Ehrenamt[...]
PDF-Dokument [338.8 KB]

Antrag

Ab sofort können Ehrenamtliche selbst, der Verein, der Verband oder die Kommune einen Antrag auf Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte beim Freiwilligenzentrum STELLWERK stellen. Der Verein oder die Organisation, für die der oder die Ehrenamtliche tätig ist, bestätigt die Angaben auf dem Antragsformular.

 

Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten - erhalten automatisch die goldene Ehrenamtskarte.

 

Freiwillige Feuerwehr - Die Antragsstellung erfolgt überwiegend per Sammelantrag über die Kommandanten in Abstimmung mit dem Kreisbrandrat. Entsprechende Anträge sind natürlich auch über Herrn Strohdeicher vom Freiwilligenzentrum STELLWERK erhältlich.

Bitte beachten Sie:

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die persönlichen Daten, die Sie dem Freiwilligenzentrum STELLWERK zur Beantragung der Ehrenamtskarte übermitteln, werden von uns intern gespeichert. Ihre Daten werden nicht an Dritte (z.B. Akzeptanzpartner) weitergegeben. Einzige Ausnahme - siehe auch Hinweis im Antragsformular - ist das Land Bayern.

Antrag Bayerische Ehrenamtskarte für Antragsteller mit einem oder mit mehreren Ehrenämtern
EAK-Kartenantrag 01_2023.pdf
PDF-Dokument [1.0 MB]
Antrag für Juleica-Inhaber
EAK-Kartenantrag mit Juleica 01_2023.pdf
PDF-Dokument [774.8 KB]

Kontakt:

 

Freiwilligenzentrum STELLWERK

Heidenheimer Straße 22

89312 Günzburg

 

Telefon-Nr.: 08221 9301010

Fax: derzeit nicht möglich

Email: info@fz-stellwerk.de

Wir sind erreichbar:
Mo bis Do    09.00 - 12.00 Uhr
Do               14.00 - 17.00 Uhr
und gerne auch nach telefonischer Vereinbarung

Außensprechstunde Krumbach:
jeden 1. und 3. Dienstag 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Bürgerhaus

 

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