Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen zu können?
- Sie sind seit mindestens zwei Jahren im bürgerschaftlichen Engagement gemeinwohlorientiert aktiv (z.B. für Ihren Verein, in einer sozialen Einrichtung usw.).
- Ihr Engagement umfasst durchschnittlich mindestens 5 Std. pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Std. jährlich.
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Überdies erhalten die Ehrenamtskarte auf Antrag:
- Inhaber einer Juleica erhalten auf Antrag ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte. Als Nachweis genügt die Kopie der Juleica.
- aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestensabgeschlossenem Basismodul der Modularen Truppausbildung (MTA
- aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
- Personen, die einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischem Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- Reservisten, die regelmäßig aktiven Wehrdienst bei der Bundeswehr leisten indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben
oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren
Anspruch auf die goldene Ehrenamtskarte haben:
- Ehrenamtliche, die seit 25 Jahren oder länger mind. 5 Std. pro Woche freiwillig engagiert sind.
- Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Auszeichnung für eine mind. 25- oder 40-jährige aktive Dienstzeit nach
dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben.
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
- Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst bei der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservistendienstleistung
erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehörioger eines Bezirks-oder Kreisverbindungskommandos waren
Ab sofort können Ehrenamtliche selbst, der Verein, der Verband oder die Kommune einen Antrag auf Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte beim Freiwilligenzentrum STELLWERK stellen. Der Verein
oder die Organisation, für die der oder die Ehrenamtliche tätig ist, bestätigt die Angaben auf dem Antragsformular.
Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten - erhalten automatisch die goldene Ehrenamtskarte.
Freiwillige Feuerwehr - Die Antragsstellung erfolgt überwiegend per Sammelantrag über die Kommandanten in Abstimmung mit dem Kreisbrandrat. Entsprechende Anträge sind natürlich auch über Herrn
Strohdeicher vom Freiwilligenzentrum STELLWERK erhältlich.
Bitte beachten Sie:
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die persönlichen Daten, die Sie dem Freiwilligenzentrum STELLWERK zur Beantragung der
Ehrenamtskarte übermitteln, werden von uns intern gespeichert. Ihre Daten werden nicht an Dritte (z.B. Akzeptanzpartner) weitergegeben. Einzige Ausnahme - siehe auch Hinweis im Antragsformular - ist
das Land Bayern.